Das Lehrer-und Verwaltungskollegium zum Beginn des Schuljahres 2023/204
Die Kreismusikschule Uecker-Randow wurde 1959 gegründet und ist eine vom Landkreis getragene öffentliche gemeinnützige
Einrichtung. Seit dem Jahr 2010 trägt die Kreismusikschule den Titel "Staatlich anerkannte Musikschule in Mecklenburg-Vorpommern". Voraussetzung für die Ernennung durch den
damaligen Bildungsminister Henry Tesch war die Erfüllung zahlreicher Qualitätskriterien.
In der kommunalen Bildungslandschaft erfüllt die Kreismusikschule eine eigene pädagogische und kulturelle Aufgabe. Ihr öffentlicher Bildungsauftrag liegt darin, a l l e n Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die es wünschen, eine musische Grundausbildung sowie einen qualifizierten und breit gefächerten Instrumental- und Gesangsunterricht zu vermitteln, Nachwuchs für das Laienmusizieren heranzubilden sowie eine fundierte Vorbereitung auf ein musisch orientiertes Berufsstudium zu ermöglichen.
Es gibt an unserer Kreismusikschule keine Altersbegrenzungen. Die Beschäftigung mit Musik sollte so früh wie möglich beginnen, um eine optimale Persönlichkeitsentwicklung zu befördern. Aber auch in späteren Jahren trägt musische Bildung zur Aneignung besonderer Fähigkeiten und Verbesserung der Lebensqualität bei.
Die Dauer der Ausbildung ist ebenfalls nicht begrenzt. Man kann kurzzeitig aber auch viele Jahre dabei sein. Eine solide Ausbildung hat etwas mit
Dauer, Kontinuität und Nachhaltigkeit zu tun. Für so manch einen Jugendlichen war die Musikschulausbildung bereits Wegbegleiter vom Kleinkind bis hin zum Erwachsenen.
Der fachliche Aufbau orientiert sich am Struktur- und Lehrplanwerk des Verbandes deutscher Musikschulen, dessen Mitglied unsere Musikschule ist.
Es werden zurzeit fast 30 verschiedene Fächer durch qualifizierte Pädagogen unterrichtet.
Zu den Hauptfächern zählen hierbei die Angebote der Grundausbildung, sowie der Ensemble- und Ergänzungsfächer. Einen kleinen Einblick erhalten Sie auf unserer Website.
Alle weiteren organisatorischen und finanziellen Fragen sind in der Schulordnung und der Gebührensatzung geregelt.
Für Anfragen und Beratungsgespräche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.