Neue gemeinsame Gebührensatzung der Kreismusikschulen Wolgast-Anklam und Uecker-Randow ab dem 01.03.2024 – veröffentlicht am 17.01.2024
Sehr geehrte Eltern,
in Anbetracht der aktuellen Rahmenbedingungen und Kostensteigerungen, wurde es notwendig, die Gebühren der Kreismusikschulen des Landkreises Vorpommern- Greifswald etwas anzuheben, um die Qualität unserer Ausbildung aufrechtzuerhalten und weiterhin einen geregelten Musikschulbetrieb auf Grundlage § 133 SchulG M-V sicherzustellen.
Die neue Satzung finden Sie hier und auf der Website des Landkreises unter Bekanntmachungen:
https://www.kreis-vg.de/index.php?object=tx,3079.3&ModID=6&FID=3079.7077.1
Die Gebühren werden entsprechend der jeweiligen Belegung im Durchschnitt um 2 bis 4 Euro monatlich angehoben. Ziel bleibt die Zugangsoffenheit für alle Bevölkerungsschichten und die Beibehaltung aller Angebote.
Auf der Grundlage der neuen Satzung werden Ihre Bescheide neu erstellt und auf dem Postweg zugesandt.
Sprechen Sie uns bitte an, wenn sie zukünftig Unterstützung benötigen. Wir finden mit Ihnen und dem Förderverein gemeinsam eine Möglichkeit, zu helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kreismusikschule Uecker-Randow
Gebührensatzung alt - außer Kraft tretend am 29.02.2024