Durch das Beitragsaufkommen sollten die satzungsmäßigen Arbeiten realisiert werden.
Die Beiträge werden unterschieden in Mitgliedsbeiträge für natürliche Personen und Mitgliedsbeiträge für fördernde Mitglieder. Diese können sowohl natürliche als auch juristische Personen
sein.
1. für natürliche Personen | Jahresbeitrag |
natürliche Personen ermäßigt für Rentner Schüler, Studenten |
31,- Euro |
Arbeitslose | 10,- Euro |
2. Förderne Mitgliedschaft | Jahresbeitrag |
als natürliche Person |
102,- Euro |
als juristische Person | 153,- Euro |
3. Mitgliedschaft für juristische Personen des Öffentlichen Rechts |
Jahresbeitrag |
Gemeinden bis 500 EW | 26,- Euro |
Gemeinden bis 1000 EW | 51,- Euro |
Gemeinden über 1000 EW | 153,- Euro |
*Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie sind jeweils im Januar auf das Konto des Fördervereins zu überweisen, sofern nicht eine Entzugsermächtigung erteilt wurde. Wird die
Mitgliedschaft im laufenden Jahr begründet, so erfolgt die Beitragszahlung für dieses Jahr mit 1/4 des Jahresbeitrages pro Quartal der Mitgliedschaft. Eine Zahlungsaufforderung erfolgt jährlich
mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung.
Diese Beitragsordnung wurde in der Jahreshauptversammlung am 22.03.2001 angenommen. Sie wird jeweils mit dem Aufnahmeantrag ausgehändigt.
Bankverbindung für Mitgliedsbeiträge und Spenden
Sparkasse | Uecker-Randow |
Konto-Nr.: | 3210 006 910 |
BLZ: | 150 50 400 |